Änderung des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Heute habe ich meine Antwort auf die vier Fragen des Bildungsausschusses abgeschickt. Ich fürchte, meine Kritik ist sowohl im Inhalt als auch im Ton recht scharf. Aber den Ton habe ich eigentlich nur dem Landtagsprotokoll entnommen, als diese Gesetzesänderung dort zum ersten Mal diskutiert wurde.
Ich wundere mich jedenfalls sehr darüber, daß man zwar sagt, es geht um die Schliessung einer Gesetzeslücke; gleichzeitig aber um Befugnis bittet, im Prinzip Handstreichmäßig eine Landeshochschule zu bilden. Ja, ich meine, so weit kann man die Befugnisse auslegen. Aber eigentlich geht’s wohl eher um eine Haushaltslücke.
Die zentrale Frage aus der meiner Sicht ist aber, warum dieses Gesetz jetzt notwendig ist. Was ist vorher wo schief gelaufen? Wie wir im Universitätsrat bereits diskutiert haben, denke ich mal, das liegt zum Teil innerhalb der Hochschulen. Der vorliegende Änderungsvorschlag löst aber an diesem Problem nichts.
Nebenbei bemerkt: Als ich mich über die Reaktionen innerhalb der Uni Greifswald auf diese Vorlage informieren wollte, erfuhr ich erstmal, daß das Rektorat bestetzt gewesen ist…